Aufgaben des Pfarrgemeinderates*
Der Pfarrgemeinderat hat vor allem den Auftrag,
a) den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen sowie die die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen
zusammen mit ihm zu beraten und gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen.
b) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu
aktivieren.
c) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen.
d) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige
Teilnahme der ganzen Gemeinde an liturgischen Feiern einzubringen.
e) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und die
Verantwortung der Gemeinde für Mission und Dritte Welt wachzuhalten.
f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen,
ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher Hilfe zu
suchen.
g) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten und sachgerechte
Vorschläge einzubringen sowie die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten.
h) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern.
i) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen.
j) die Öffentlichkeit und die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche
Informationen über die Arbeit und Aktivitäten in der Pfarrei zu unterrichten.
* entnommen der Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda vom 26. Febr. 1998